Niedermacherin
Das Amt der obersten Niedermacherin verpflichtet die amtsinhabende
Fraunsleut (das amtsinhabende Mannsbildsleut, zutreffendes bitte
anwenden) jeden erlauchten Mitarbeiter(!) der einzig wahren aufrechten
GABELN [TM] niederzumachen. Hierbei darf keine Minderheitengruppe
aufgrund ihres Geschlechts, Herkunft, Aussehen, Zustand des Wirtskörpers
und anderer Merkmale benachteiligt werden. Die Niedermachung hat
unparteiisch zu erfolgen. Das Ergebnis der niedermachenden Maßnahmen
verstärkende Tätigkeiten wie heucheln, in Sicherheit wiegen, *patsch*en
und ähnliches sind so oft wie möglich in die Niedermachungsdurchführung
einzubeziehen.
Amtsinhaberin: Rita Semmler
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