Huldigungsbeauftragter
Der Huldigungsbeauftragte ist für die Überwachung der Ausübung der
Huldigungsordnung zuständig. Werden Huldigungen der Ordnung
entsprechend abgestattet, so kann der Huldigungsbeauftragte diesen den
Stempel aufdrücken.
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| # geprüfte Huldigung # |
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Er ist auf Antrag auch für die nachträgliche Entziehung von
Huldigungen zuständig, die Entziehung liegt in seinem Ermessen.
Bei Nichtbeachtung der Huldigungsordnung hat der Huldigungsbeauftragte
den Täter durch die Olliezei verhaften und durch den Staatsanwalt
anklagen zu lassen.
Vor Gericht kann der Huldigungsbeauftragte als Sachverständiger
auftreten.
Amtsinhaber: Malte Dembek
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