Erlaubnisbeauftragter
Der Erlaubnisbeauftragte erteilt Erlaubnisse. Diese sind allerdings nur
sehr kurzfristig (innerhalb eines TT) gültig. Außerdem können solche
Erlaubnisse nicht gegen bestehende Regelungen verstoßen.
Der Erlaubnisbeauftragte hat dafür zu sorgen, daß seine APE nicht mitden Kompetenzen der EBs kollidiert. Deshalb ist bei einer
Erlaubniserteilung immer deutlich auf die Begrenzung auf den TT
hinzuweisen.
Amtsinhaber: Udo Burghardt
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