Ernennungsbeauftragter
Das einzige detebe-Amt, das nur durch Amtsanmaßung erreicht werden
konnte, weil noch kein EB verfügbar war. Ohne seine Tätigkeit gäbe es
diese Liste gar nicht. Der EB hat sich in seiner unendlichen Weisheit
rechtmäßig selbst ernannt. Diese Ernennung war in dem Moment rechtmäßig,
als er sich ernannte. Außerdem wurde er vom stvEB bestätigt.
Es ist nicht Aufgabe oder vorderes Recht der EBs, Ämter aufzudrängen.
Amtsinhaber: Henning Sponbiel
Der stellvertretende Ernennungsbeauftragte hat die Befugnis, neben dem
Ernennungsbeauftragten Ernennungen durchzuführen. Eine seiner ersten
Amtshandlungen war es, den EB in seinem Amt zu bestätigen, damit alles
seinen rechten Weg geht.
Stellvertreter: Christian Pree
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