Entsorgungsbeauftragte
Die Entsorgungsbeauftragte entsorgt alles, was in der Realität[TM] zur
Entsorgung anfällt. Das zu entsorgende Gut wird von ihr auf Teile, die
direkt wiederverwendet werden können untersucht und diese an die
entsprechenden Stellen weitergeleitet. Der Rest wird in der
Wiederaufbereitungsanlage bearbeitet und dem Entsorgungsgutverursacher
gegen ein entsprechendes Entgelt, welches direkt in die Kaffeetasse
einzuzahlen ist, zurückgegeben.
Die Entsorgungsbeauftragte darf keine Güter entsorgen, die dem Kanalgott
geopfert werden sollen.
Amtsinhaberin: Ina Dauer
|